Bürgerschaft und Verwaltung
Zweckverbände
Gemeinden als Einheit
Die Katholische Kirche im Kanton St.Gallen ist nach dem Prinzip des Dualen Systems organisiert und geführt. Auf der pastoralen Seite sind der Bischof mit den Mitarbeitenden im Bischöflichen Ordinariat sowie die Seelsorgenden in den Pfarreien zuständig und verantwortlich für die Seelsorge. Auf der staatskirchenrechtlichen Seite sind es der demokratisch verwaltete Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen und die katholischen Kirchgemeinden.
Überregional/kantonal tätige Mitarbeitende sind in der Regel beim Katholischen Konfessionsteil angestellt, die Ortsseelsorgenden bei Zweckverbänden. Zweckverbände sind ein Zusammenschluss von Kirchgemeinden einer Seelsorgeeinheit.
Die Kirchensteuergelder werden gemeinsam und demokratisch von dem Konfessionsteil mit dem Katholischen Kollegium und dem Administrationsrat sowie von den Kirchgemeinden mit dem Kirchenverwaltungsrat verwaltet. Letztes Wort haben die Bürgerinnen und Bürger an der Bürgerversammlung.