Bürgerschaft und Verwaltung
Stimmbürger
Die grosse Ausnahme
In der Schweiz entscheiden Katholikinnen und Katholiken demokratisch über die Verwendung der Kirchensteuergelder. Im Kanton St.Gallen sind staatliche wie kirchliche Parlamente ähnlich organisiert. Auf Kirchgemeindeebene nimmt der Kirchenverwaltungsrat im Auftrag der katholischen Kirchbürger die Aufgabe der Finanzverwaltung wahr. Kantonal gibt es das Katholische Kollegium und den Administrationsrat. Im engen Austausch mit der kirchlichen Seite wird festgelegt, wo pastorale Prioritäten liegen sollen, welche neuen Projekte lanciert werden können und selbstverständlich werden die ständigen Aufgaben wie Lohnzahlungen oder Gebäudeunterhalt erfüllt. Dieses demokratische System im Umgang mit Kirchensteuern ist eine grosse Ausnahme in der katholischen Kirche weltweit. Denn in den meisten Diözesen (mit oder ohne Kirchensteuer-System) liegen die finanziellen Kompetenzen beim zuständigen Bischof.